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UVN Position: Schwarzarbeit

Effektiver und nachhaltiger Vollzug der bestehenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Einführung eines Baustellenausweises nach dem Vorbild der „Tiroler Beschäftigungskarte“. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit führen zu erheblichen Einnahmeausfällen bei Steuern und in der Sozialversicherung sowie zu Wettbewerbsverzerrungen. Um illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wirksam einzudämmen, gilt es die Ursachen für die Schattenwirtschaft wirksam zu bekämpfen. Empirische Analysen belegen, dass die Hauptgründe für illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit u. a. in hohen Belastungen für Arbeitnehmer und einer verstärkten Regulierung des Arbeitsmarktes für Arbeitgeber

Weiter lesen Gepostet in Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht von Catharina Herrmann am 01 März 2017

UVN Positionen: Mindestlohn

Menschen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen die ersten 12 Monate abweichend zu den strikten Bedingungen des Mindestlohngesetzes beschäftigen, um ihnen einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dreimonatige Freistellung vom Mindestlohn für Orientierungspraktika auf 12 Monate erhöhen. Rechtssicherheit bei der Auftraggeberhaftung und eine gesetzlich normierte Haftungsbefreiung einführen. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar

Weiter lesen Gepostet in Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht von Catharina Herrmann am 01 März 2017

UVN Positionen: Kurzarbeit

Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld plus im Fall einer erneuten konjunkturellen Krise kurzfristig per Verordnung zur Verfügung stellen. Dass die deutsche Wirtschaft die zurückliegende Wirtschafts- und Finanzkrise so gut über-standen hat, ist unter anderem auch dem Instrument der Kurzarbeit zu verdanken. Kurzarbeit ermöglicht Unternehmen in schwierigen wirtschaftlichen Situationen eine Entlastung durch Senkung der Personalkosten unter gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze. Daten der Bundesagentur für Arbeit aus den Krisenjahren 2009/2010 belegen, dass durch das konjunkturelle Kurzarbeitergeld Arbeitsplätze überwiegend in kleinen und mittel-ständischen Unternehmen gesichert

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