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UVN Positionen: Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

1. März 2017

  • Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wie bisher regeln.

Die demografische Entwicklung bedingt auch eine Änderung der Finanzierung der Krankenkassen. Beitragszahler müssen immer mehr und immer ältere Versicherte finanzieren. Dies wird weiter zu einem Anstieg der Krankenkassenbeiträge führen. Diese sind bereits aufgrund der medizinischen Entwicklungen seit 1991 deutlich von der Lohnentwicklung abgekoppelt.

Für Arbeitgeber ist eine Beschäftigung nur rentabel, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitskosten auch erwirtschaften. Diese Grenze liegt bei Lohnnebenkosten von 40 Prozent. Die deutsche und niedersächsische Wirtschaft darf diese Grenze nicht überschreiten.

Je höher der Zusatzanteil der Versicherten ist, desto größer ist der Anreiz, in eine günstigere Kasse zu wechseln. Die Entwicklungen bei der AOK Niedersachsen im Jahr 2016 zeigen, dass diese mit einem stabilen Beitrag überdurchschnittliche Zugewinne an Versicherten aufweisen konnte. Auf diese Weise sind die Kassen motiviert, ihre Kosten im Vergleich zu anderen gesetzlichen Kassen gering zu halten. Dieser Anreiz sollte nicht durch die paritätische Verteilung des Zusatzbeitrages auf Arbeitgeber und Versicherte halbiert werden. Im Endeffekt fließen damit die Vorteile einer günstigen Kasse auch voll dem Arbeitnehmer zu und nicht dem Arbeitgeber.

Hinzu kommt, dass Arbeitgeber schon andere Kosten in der Versorgung alleine tragen. So zahlen sie bspw. die Kassenbeiträge bei Auszubildenden mit einer Ausbildungsvergütung unter 325 Euro und geringfügig Beschäftigten, die Kosten nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und für die Unfallversicherung allein. Würde man diese Beiträge paritätisch teilen, ergäbe sich ein wesentlich höherer Zusatzbeitrag für die Versicherten.

Im Weiteren stünde zu befürchten, dass die gesetzliche Krankenversicherung sich auch die Mehrkosten auf andere Art und Weise, wie bspw. durch Leistungskürzungen oder höhere Selbstbehalte und Selbstbeteiligungen, zurückholen würde.

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