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UVN Position: Strompreise

1. März 2017

  • Reduzierung der finanziellen Lasten aus dem EEG weiter vorantreiben.
  • Modelle zur Strompreisstabilität politisch durchsetzen, um Wettbewerbsfähigkeit herzustellen.
  • Zwei-Preiszonen-Politik in Nord- und Süddeutschland verhindern.

Grundsätzlich ist das Strommarktgesetz mit seinem Bekenntnis zur freien Preisbildung und zur Akzeptanz von Preisspitzen am Strommarkt zur Schaffung von Anreizen für benötigte Investitionen in Erzeugerleistungen und Verbraucherflexibilisierungsmaßnahmen zu begrüßen.

Nach allen Prognosen wird die EEG-Umlage die nächsten Jahre nicht sinken. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln rechnet mit einem Anstieg der EEG-Umlage bis zum Jahr 2020 auf über 8 Cent/kWh. Hinzukommen die Belastungen aus den rasch steigenden Netzkosten (Redispatch, HGÜ, Verkabelungen,…) und absehbar milliardenteure zusätzliche Lasten aus dem CO2-Handel.

Umso wichtiger ist es, Wege und Modelle zu entwickeln, die zur Reduzierung der Stromkosten führen. Strompreisstabilisierung kann auch durch die Senkung der Stromsteuer, die Abschaffung der Umsatzsteuer auf die EEG-Umlage oder die Reduzierung der Umsatzsteuer für Strom auf den Umsatzsteuerhalbsatz erreicht werden. Das jetzige Strommarktgesetz legt die Grundsatzentscheidung zugunsten einer Reservelösung fest und verzichtet auf die Einführung eines Kapazitätsmarktes. Allerdings findet sich die Reform des Netzentgelt-Steuer- und Umlagesystems mit Blick auf die Beseitigung von Flexibilitätshindernissen darin noch nicht wieder.

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