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UVN Position: Netzkosten

1. März 2017

  • EEG-bedingte Netzkosten bundesweit ausgleichen.
  • Durch Netzstabilisierungsmaßnahmen entstehende Kosten (Redispatch) in einer gesonderten Umlage erfassen und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen davon befreien.

Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands einen erheblichen Investitionsbedarf in die Übertragungs- und Verteilnetze, da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Niedersachsen wirbt sogar damit, als Windenergieland Nr. 1 Vorreiter zu sein. Diese Kosten werden aber nicht deutschlandweit in gleicher Weise umgelegt, sondern verbleiben zu großen Teilen in der Regelzone des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers. Ebenfalls nicht bundesweit gleich umgelegt werden die Kosten der Engpassbewirtschaftung wie die sogenannten Redispatch-Kosten und die Kosten der Einsenkungsmaßnahmen nach EnWG. 2015 wurden allein 73 Prozent der Eingriffe zur Netzstabilisierung von dem u.a. in Niedersachsen zuständigen Netzbetreiber Tennet durchgeführt.

Nach einer Studie der TU Dresden werden die Netzentgelte (Übertragungs- und Verteilnetz) für Industriekunden bis 2024 im Durchschnitt jährlich um 4,5 Prozent zulegen. Gleichzeitig steigt die regionale Spreizung. Am 23. September 2016 kündigte Tennet an, seine Netzgebühren zum Jahreswechsel 2016/17 um weitere 80 Prozent erhöhen zu müssen.

Die in der TenneT-Regelzone (starke EEG-Ausbaugebiete) im Vergleich zu Westdeutschland und Baden-Württemberg höheren Übertragungsnetz-Nutzungsentgelte stellen einen gravierenden Standortnachteil für die in Niedersachsen ansässigen Unternehmen dar.

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