Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsmarkt und Beschäftigung

Bildung, Integration und Gesellschaftspolitik

Digitalisierung

Energie- und Klimapolitik

Nachhaltigkeit und Gesundheitspolitik

Steuern und Finanzpolitik

Umweltpolitik

Wirtschafts- und Industriepolitik

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – Beratung für alle Anliegen zum Thema Inklusion

9. Februar 2023

Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und unterstützen – das ist das Ziel der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“. Als zentrale Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die berufliche Teilhabe bauen wir die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) in Niedersachsen derzeit an sechs Standorten auf.

Mit dem neuen Teilhabestärkungsgesetz und der Aufnahme des § 185a in das Sozialgesetzbuch IX zum 1. Januar 2022 ist die Einrichtung „Einheitlicher Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) bindend. Diese sollen als zentrale Ansprechpartner für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die berufliche Inklusion dienen. Trotz des Fachkräftemangels sind schwerbehinderte Menschen nach wie vor noch deutlich häufiger ohne Beschäftigung als Nichtschwerbehinderte. Durch unklare Zuständigkeiten, hohen bürokratischen Aufwand sowie die Vielzahl an unterschiedlichen Fördermöglichkeiten agieren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber häufig zurückhaltend bei Neueinstellungen von Schwerbehinderten. Die EAA fungiert hier als Lotse und führt Sie durch diesen „Dschungel“.

Auftraggeber und Kontakt
Der Gesetzgeber hat die Integrationsämter verpflichtet, in allen Bundesländern Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) aufzubauen. In Niedersachsen übernimmt das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH (BNW) als Träger diese Aufgabe im Auftrag des Integrationsamtes. Kontaktieren Sie das BNW per eMail unter eaa-niedersachsen@bnw.de und erhalten Sie eine persönlichen AnsprechpartnerIn in Ihrer Region. Weitere Informationen finden Sie hier www.bnw.de/themen/projekte/einheitliche-ansprechstellen-fuer-arbeitgeber/

Wie die EAA Arbeitgeber unterstützen:

  • Kostenfreie und unabhängige Beratung, Information und Unterstützung bei allen Fragen der beruflichen Inklusion
  • Ansprechstellen für alle niedersächsischen Arbeitgeber mit sechs Standorten in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Lüneburg (In Lüneburg im Verbund mit Neue Arbeit Lüneburg)
  • Qualifiziertes Personal – fachliches und juristisches Know-how zu allen Themen der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Klärung von Zuständigkeiten und Vernetzung mit den Akteuren des Förder- und Unterstützungssystems
  • Hilfe bei Anträgen auf Förder- und Unterstützungsleistungen
  • Regionale und überregionale Veranstaltungen für Geschäftsführungen und Personalverantwortliche in Präsenz oder digital
  • Vernetzung mit anderen Arbeitgebern
  • Unterstützung bei der Fachkräftefindung und -bindung

Partner in Niedersachsen (landesweit und regional)

  • Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.
  • Arbeitgeberberband der Chemischen Industrie in Norddeutschland e.V.
  • Arbeitgeberberband Region Braunschweig e.V.
  • Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniederachsen e.V.
  • Industrieller Arbeitgeberverband Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
  • Arbeitgeberverband für Ostfriesland und Papenburg e.V.
  • Arbeitgeberverband Mitte e.V.
  • Arbeitgeberverband Oldenburg e.V.
  • Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e.V.

Kooperationspartnerin in Lüneburg:

  • Neue Arbeit Lüneburg

 

< Zurück zur Übersicht