Zu Fragen der Zeit – Neue Rahmenbedingungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
23. Februar 2017
Zeitarbeit ist das wichtigste Instrument für eine flexible Personalpolitik. Sie lässt Betriebe „atmen“ und bildet eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung. Die Tarifbindung der Zeitarbeitsbranche ist so hoch wie in kaum einer anderen Branche. Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel unbefristet, tarifgebunden und in Vollzeit. Dennoch wird Zeitarbeit oft kritisch beäugt und als prekäre Beschäftigung bezeichnet. Das Land Niedersachsen hat sich mit einer tendenziell ablehnenden Haltung mit zwei Bundesratsanträgen in die Gesetzgebungsdebatte eingeschaltet und umfangreiche Reformen in der Arbeitnehmerüberlassung gefordert. Die neue Rechtslage gilt nunmehr und erschwert die Arbeitnehmerüberlassung. Ein differenziertes System lässt Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen zu.
Die UVN und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) erörtern mit diesem Kongress die juristischen Änderungen und diskutieren die politischen Hintergründe und die Auswirkungen auf die Praxis diskutieren.
Zu den Referenten gehören:
Prof. Dr. Gregor Thüsing, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn
Andreas Henniger, Leiter der Abteilung Tarifrecht und -Gestaltung, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
Uwe Lagosky, MdB, CDU-Fraktion, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Sebastian Lazay, BAP-Vizepräsident, Mitglied der Tarifverhandlungskommission
Kerstin Tack, MdB, SPD-Fraktion, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Bastian Tau, Geschäftsführer, ZAG Zeitarbeits-Gesellschaft GmbH Hannover
Download: 2017-02-23 UVN_zFdZ_Zeitarbeit
Fotos: BAP