UVN Lunch-TALK ‚Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz‘ mit Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
11. Dezember 2023
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Damit ist erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten rechtlich verbindlich geregelt. Konkret verpflichtet das LkSG Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist hierbei zuständig für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes. Zunächst sind nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden zur Anwendung verpflichtet, ab dem 01.01.2024 weitet sich der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden aus. Doch was bedeutet dieses Gesetz eigentlich für die niedersächsische Wirtschaft? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es und was und wen prüft die Behörde eigentlich genau, wenn sie denn prüft?
Diese und weitere Fragen diskutieren wir im Rahmen des Lunch-TALKs mit Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Alle Mitglieder haben eine Einladung erhalten. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gern per E-Mail: events@uvn.digital.