UVN Lunch-Talk mit Barbara Thiel, Landesbeauftragte für Datenschutz
12. April 2021
Bis zum 16. Juli 2020 konnten personenbezogene Daten auf Grundlage des Privacy Shield in die USA übermittelt werden. Im sogenannten Schrems II-Urteil hat der EuGH den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum Privacy Shield für unwirksam erklärt. Damit wurde klargestellt, dass personenbezogene Daten von EU Bürgerinnen und Bürgern nur an Drittländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden dürfen, wenn sie in diesem Drittland einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU. Für die USA hat der EuGH ein solches angemessenes Schutzniveau verneint.
UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller spricht am 12. April 2021 mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen, Barbara Thiel, über die praktischen Auswirkungen dieses Urteils. Was sollten Unternehmen beachten, um auch zukünftig datenschutzkonform zu arbeiten? Welche Tipps, Hinweise und Hilfestellungen gibt die Landesbeauftragte für den Datenschutz hierbei? Diese und weitere Fragen diskutieren wir in unserem Talk.