Infoveranstaltung zum „Betriebsrentenstärkungsgesetz“
28. November 2017
Das Betriebsrentenverstärkungsgesetz setzt auf die Schaffung neuer Anreize zum Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge.
Eine zentrale Rolle weist der Gesetzgeber den Sozialpartnern zu. Sie sollen im Rahmen ihrer Tarifpolitik die Voraussetzungen für eine Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge schaffen und erhalten weitergehende Möglichkeiten, die Alterssicherung der Beschäftigten zum Gegenstand von Tarifverhandlungen zu machen um somit die Grundlage für eine weitere Verbreitung einer qualitativ hochwertigen betrieblichen Altersvorsorge zu legen.
Aus diesem Grundgedanken ergeben sich zahlreiche neue Fragen. Diese möchten wir mit Ihnen fachkundig in einer weiteren Informationsveranstaltung aus unserer Reihe „Betriebliche Altersversorgung“ diskutieren.