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UVN Position: Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet

1. März 2017

  • Von einer Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet Abstand nehmen.
  • Veröffentlichungspflichten im Internet sind restriktiv zu handhaben.

Die Bemühungen um eine unbedingte Transparenz können gefährlich für die niedersächsische Wirtschaft werden. Ein Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 21. November 2013 zwingt die Betreiber von Anlagen, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden (ca. 9.000 in Niedersachsen), ihre Antragsunterlagen im Internet zu veröffentlichen. Die unreflektierte Veröffentlichungspflicht aufgrund falsch verstandener Transparenz führt dazu, dass die niedersächsische Wirtschaft weltweit wertvolle Informationen preisgeben muss. Dies ist nicht nur interessant für die ausländische Konkurrenz. Auch der Anreiz für Terrorismus- und Sabotageakte wird gesteigert. Darüber hinaus besteht die Gefahr von Verletzungen von Urheberrechten und Cyberkriminalität. Der Erlass muss unbedingt wieder zurückgenommen werden. Das Recht der Gesellschaft auf Sicherheit und Anspruch der Unternehmen auf Vertraulichkeit überwiegen das Informationsbedürfnis weniger Interessengruppen.

Die niedersächsische Wirtschaft bekennt sich zu transparenten Verfahren. Diese sollen den Bürgern keine für Sie relevanten Informationen vorenthalten, dürfen aber andererseits auch nicht zu Lasten erarbeiteter Wettbewerbsvorteile und unserer Sicherheit gehen.

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