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UVN Position: Entsorgungsengpass in Niedersachsen

1. März 2017

  • Unterstützung der Vorhabenträger durch die Landesregierung.
  • Schaffung von Akzeptanz für Deponien der Klasse I.
  • Verstärkter Ausbau von Deponien der Klasse I.
  • Keine weitere Strapazierung der Deponien durch Verschärfung der Düngemittelverordnung (bspw. infolge der Einführung eines Grenzwertes für Cr gesamt).

Die bereits heute vorliegenden Engpässe bei der Ablagerung mäßig belasteter Bauabfälle haben zu erheblichen Kostensteigerungen bei der Beseitigung geführt.

Keine Alternative ist die Verbringung dieser Beseitigungsabfälle in andere Bundesländer, da auch diese nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen und lange Transportwege hohe Kosten und zusätzliche Auswirkungen auf die Umwelt haben (bspw. CO2-Emmission). Entsprechendes gilt für eine Ablagerung auf Deponien der Klasse DK II, da diese für Abfälle mit höheren Schadstoffgehalten oder einem höheren organischen Anteil ausgelegt sind.

Deponieprojekte scheitern durchgehend aufgrund von Bürgerinitiativen, da diese Giftmülldeponien befürchten. Die öffentlichkeitswirksame Fehlinformation dieser Bürgerinitiativen ist für die Kommunalpolitik sehr schwierig einzufangen. Es zeigt sich zunehmend, dass sich diese Problematik auch auf die Klassen 0 und Verfüllungen erweitert. Auch diese Zulassungen werden nunmehr unter starke Restriktionen gestellt, so dass wir mittlerweile auch von Engpässen bei der Entsorgung mineralischer Abfälle reden.

Kommunen und Vorhabenträger bedürfen bei solchen Vorhaben der öffentlichen Rückendeckung durch das Umweltministerium. Darüber hinaus ist die stärkere Einbindung der Landkreise sowie die verbesserte Information der Bürger notwendig. Diese fachliche Information sollte nicht allein vom Vorhabenträger kommen. Zielführender ist die Einbindung des zuständigen Ministeriums, um die Glaubwürdigkeit zu unterstreichen.

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