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UVN-Empfehlungen für eine mögliche CO2-Bepreisung im Gebäudesektor

31. Juli 2019

Große CO2-Einsparpotenziale im Gebäudebereich bedürfen höherer politischer Aufmerksamkeit

 Der Gebäudebereich, bestehend aus Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, macht derzeit knapp 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen Deutschlands aus.

Die großen CO2-Einsparpotenziale, die es trotz kontinuierlicher Verbesserungen in der Energieeffizienz gibt, fokussieren sich auf den Gebäudebestand. Die BDI-Studie „Klimapfade für Deutschland“ hat gezeigt, dass die Technologien zur Mobilisierung dieser CO2-Einsparpotenziale verfügbar sind und dass die Einsparpotenziale volkswirtschaftlich vergleichsweise günstiger als in anderen Sektoren realisiert werden könnten.

Um die Klimaziele 2050 in Deutschland zu erreichen, muss der Energiebedarf des Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 halbiert und der verbleibende Energiebedarf weitestgehend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Um diese anspruchsvollen Ziele zu erreichen, müssten bei einer Modernisierung praktisch alle Effizienzpotenziale der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gehoben werden. Dies würde unter den aktuellen Rahmenbedingungen jedoch Gebäudeeigentümer und potenzielle Bauinvestoren bei weitem finanziell überlasten.


Die UVN halten die Einhaltung folgender Eckpunkte als Grundlage einer CO2-Bepreisung im Gebäudesektor für erforderlich:

  1.   Zuallererst müssen attraktivere und technologieoffene Förderanreize zur Gebäudemodernisierung eingeführt werden.
    Insbesondere ist die Einführung einer technologieoffenen steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung gefordert. Eine CO2-Bepreisung im Gebäudesektor kann dann als ein ergänzendes Instrument in einem breiten Instrumentenmix eine flankierende Rolle einnehmen, wobei diese erst nach Ankündigung der Bepreisung und Einführung attraktiverer  Förderanreize wirksam werden sollte. Anderenfalls könnten benötigte Investitionsspielräume frühzeitig eingeschränkt werden.
  2. Unter engen Voraussetzungen ist die Einführung eines Bepreisungsinstrumentes denkbar und umsetzbar. Für ein solches Instrument, das die Form eines Mengen- oder auch eines Preisinstrumentes haben kann, sind hohe Prüfkriterien hinsichtlich Akzeptanz sowie sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen anzuwenden. Zudem muss die Einführung einer CO2-Bepreisung angekündigt werden, sie muss beginnend mit einem niedrigen Einstiegs-CO2-Preis stufenweise erfolgen und es bedarf klarer Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der CO2-Bepreisung.
  3. Es ist eine Lösung für den Gebäudesektor auf übergeordneter Ebene erstrebenswert, um einheitliche Rahmen- und Investitionsbedingungen zu schaffen, die
    Planungssicherheit gewährleisten.
  4. Anreize für technologieoffene Effizienzverbesserungen
    Eine CO2-Bepreisung kann in ihrem Anwendungsbereich ein Preissignal setzen, das technologieoffen Investitionen in Effizienzsteigerungen anregt. Dabei darf es keine Bevorzugung bestimmter Technologien und Energieträger geben. Verbote und überzogenes Ordnungsrecht müssen grundsätzlich vermieden werden.
  5. Unabhängig davon, wie ein künftiges System der CO2-Bepreisung ausgestaltet wird, darf dies nicht das bestehende Europäische Emissionshandel-System (EU-ETS)
    beeinflussen.

  6. Eine CO2-Bepreisung darf nicht zu strukturellen Mehreinnahmen für den Staat führen.

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