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BDA Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)

11. März 2023

Nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung wird weiter erschwert – kinderzahlabhängige Beitragshöhe in geplanter Form nicht umsetzbar.

Zusammenfassung

Mit dem Referentenentwurf werden die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung massiv erhöht und die Arbeitgeber sowie die Mehrheit der Versicherten finanziell stark belastet. Zugleich werden die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeweitet und damit die Finanzierungsprobleme noch weiter verschärft. Beides zusammen widerspricht dem Gebot der Generationengerechtigkeit, denn die jüngeren, beruflich aktiven Generationen, die zusammen mit ihren Arbeitgebern den größten Teil der Beitragslast zahlen, werden durch die geplanten Änderungen erheblich zusätzlich belastet, während die älteren Generationen, die selbst sehr viel weniger Beiträge geleistet haben, im Ergebnis deutlich profitieren.

Beitragserhöhungen sollen künftig auch am Bundestag vorbei beschlossen werden können. Dabei bedarf gerade die Frage der künftigen Finanzierung der Pflegeversicherung dringend einer parlamentarischen Auseinandersetzung.

Der Referentenentwurf lässt jeglichen Reformwillen vermissen, die langfristige Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung durch nachhaltige Strukturreformen zu gewährleisten. Von Seiten der Arbeitgeber liegen Vorschläge für eine notwendige Pflegereform 20231
vor. Ohne grundlegende Strukturreformen, die auch eine Weiterentwicklung der Pflegefinanzierung und der Pflegeinfrastruktur umfassen müssen, droht die Belastung der Arbeitskosten durch Pflegeversicherungsbeiträge in den kommenden Jahren erheblich weiter zu steigen. Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen treiben die Sozialbeiträge auf fast 41 % – und das, nachdem erst zum Jahreswechsel die 40-%-Marke bei den Sozialabgaben gerissen wurde. Gerade in Zeiten hoher Preissteigerungen muss alles getan werden, um zusätzliche Kostenbelastungen im Interesse von Wirtschaft und Bürgern zu verhindern.

Die vorgesehene kinderzahlabhängige Beitragshöhe ist in der im Referentenentwurf vorgesehenen Form weder für die Arbeitgeber noch für andere beitragsabführende Stellen wie die Rentenversicherung leistbar. Dies gilt schon deshalb, weil die Arbeitgeber und die anderen beitragsabführenden Stellen meist nicht über die notwendigen Informationen zur Kinderzahl verfügen. Diese Informationen können auch nur mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand eingeholt erden, was bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Juli 2023 nicht zu gewährleisten ist. Insofern muss der Entwurf dringend geändert werden. Sinnvoll wäre, eine Stelle zu schaffen, bei der alle Arbeitgeber und sonstige beitragsabführenden Stellen die Kinderzahl digital abrufen können.

Die einzelnen Punkte der Stellungnahme finden Sie hier zum Download.

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