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BDA-Positionspapier „Mobile Arbeit“ Mobile Arbeit ist flexibel und vielfältig. Um sie als Chance zu nutzen, braucht es daher einen flexiblen Rahmen, Vertrauen und Verantwortung

24. Januar 2023

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Mobile Arbeit beeinflusst unsere heutige und künftige Arbeitswelt. Digitale Möglichkeiten sorgen dafür, dass immer mehr Beschäftigte in der Lage sind ihre Arbeit mobil außerhalb der Arbeitsstätte zu erbringen, sei es in einer Wohnung oder auch unterwegs, z. B. während einer Reise. Zuletzt haben die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie der Verbreitung der mobilen Arbeit noch einmal einen deutlichen Schub verliehen.

Ortsflexibles Arbeiten wird von Beschäftigten nachgefragt, da sie vor allem die Möglichkeit zur Vereinbarkeit der Lebensbereiche, auch durch die Reduzierung der Fahrtwege, sowie höhere Flexibilität und Autonomie schätzen. Betriebe kommen diesen Wünschen – wo dies möglich und sinnvoll ist – gern nach, so zeigt es die Studienlage. Im Rahmen der aktuellen Arbeitsmarktlage ist mobiles Arbeiten ein wichtiger Baustein, um Arbeits- und Fachkräfte zu halten und zu finden. Zugleich bedeutet mobiles Arbeiten neue Herausforderungen: Einerseits für die Beschäftigten und deren Selbstmanagement, andererseits für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzgl. der Ausgestaltung mobiler Arbeit – und schließlich für alle Beteiligten, wenn es darum geht, die inzwischen weit verbreitete Arbeit in hybriden Formen (Kombination aus Arbeit in der Betriebsstätte und mobiler Arbeit) gut und effizient zu organisieren.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte diese Herausforderung erfolgreich angenommen haben. Heute gibt es in Unternehmen eine große Vielfalt an flexiblen Arbeitsmodellen inkl. Mobilarbeit, die in der betrieblichen Praxis auch ohne weiteren gesetzlichen Anschub fest etabliert sind. Betriebe haben – je nach Branche, Unternehmen und Tätigkeit – maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Inzwischen bieten die weit-aus meisten Unternehmen Mobilarbeit für Arbeitsbereiche und Tätigkeiten an, in denen diese Arbeitsform möglich ist und schöpfen damit das Potenzial an Mobilarbeit bereits weitgehend aus. Zugleich gibt es nach wie vor viele Arbeitsbereiche, in denen Mobilarbeit nicht möglich ist. Allein schon deshalb darf es keinen rechtlichen Anspruch oder Erörterungsanspruch auf mobiles Arbeiten geben. Vielmehr spricht alles dafür, dass die Gestaltung mobiler Arbeit bei den Arbeitsvertragsparteien bzw. den Betriebs- und Sozialpartnern verbleibt. Mobile Arbeit muss ohne ein enges Regelungswerk betrieblich und individuell ausgestaltbar sein. Es gilt: Beiderseitige Freiwilligkeit ist Garant für das Funktionieren mobiler Arbeit.

Damit mobile Arbeit auch zukünftig zu unserer modernen Arbeitswelt passt, sind nachfolgend die für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland wesentlichen Positionen und Anforderungen an den laufenden Diskussionsprozess formuliert. Wichtig ist hierbei, sich mit der Definition mobiler Arbeit, als Grundlage politischer, gesellschaftlicher und gesetzlicher Diskussionen auseinanderzusetzen. Auf Basis dieser gemeinsamen Haltung stehen nachfolgend zwei Themenbereiche im Fokus: Der Arbeitsschutz, für den die Unternehmen praxisgerechte Handlungshilfen benötigen und die mobile Arbeit im Ausland. Abschließend verdeutlichen wir die Chance mobiler Arbeit zur Personalgewinnung und -bindung, was auch im Rahmen der Diskussion zu einer Definition sowie der Ausgestaltung zwingend berücksichtigt werden muss.

Hier erhalten Sie das BDA-Positionspapier mit den Details als PDF Download.

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