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UVN/VhU: Grundsteuerreform darf keine versteckte Steuererhöhung bedeuten – Aufkommensneutralität im Gesetz verankern

4. November 2016

Am heutigen Freitag haben die Länder Hessen und Niedersachsen ihre Bundesratsinitiative zur Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Dazu erklären UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller und vhu-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender:

„Die im Entwurf enthaltene Absichtserklärung, „eine aufkommensneutrale Reform anzustreben“ wird faktisch zu einer Mehrbelastung für Unternehmen führen. Gerade in Zeiten finanzieller Notlagen der Länder und Kommunen wird diese Reform zu einer versteckten Steuererhöhung genutzt werden. Wenn es der Gesetzgeber ernst meint, muss er daher das Versprechen der Aufkommensneutralität im Gesetz verankern.

Zukünftig sollen nur die unbebauten Grundstücke nach dem Bodenrichtwert bemessen werden, während bei bebauten Grundstücken zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt werden muss. Gerade mit Blick auf große Betriebsgelände wird das neue Bewertungsverfahren zu einem besonderen Ermittlungsaufwand und erheblichen Kosten für die Wirtschaft führen. Hier wird die Wirtschaft wieder einmal mit neuer Bürokratie belastet.

Bei Gebäuden, die aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt werden müssen, konnte bislang ein Abschlag wegen wirtschaftlicher Überalterung gewährt werden. Dies sieht der aktuelle Entwurf nicht mehr vor, weshalb auch an dieser Stelle mit einer Öffnungsklausel zur Vermeidung unbilliger Härten nachgesteuert werden muss.

Durch den Gesetzesentwurf werden Neubauten steuerlich benachteiligt, Investoren abgeschreckt und die Wohnraumknappheit noch verstärkt. Durch die Klassifizierung in drei Baualtersklassen, ist daher gerade für Neubauten in städtischen Lagen mit deutlich höheren Immobilienwerten zu rechnen. Dies wird unausweichlich auch zu höheren Mieten führen.

Dass noch erheblicher Überarbeitungsbedarf am bisherigen Entwurf vorliegt, zeigen auch die Änderungsanträge aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die eine deutlich höhere Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die uneinheitliche Bewertung von Wirtschafts- und Wohngebäuden sowie einen Anstieg der Mietnebenkosten verhindern wollen.“

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