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UVN zur Erbschaftsteuer: 2 Jahre politische Entscheidungslosigkeit – Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit!

8. September 2016

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt am heutigen Donnerstag über die Reform der Erbschaftsteuer. UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller fordert eine zügige Entscheidung für den vorliegenden Entwurf, damit endlich Planungssicherheit herrscht, und keine weiteren Verschärfungen des vorliegenden Entwurfs:

„Es ist unverständlich, dass einige Landesregierungen nach vielen langen Beratungen den höchst aufwendig verhandelten Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer blockieren und den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Dieses Vorgehen verlängert erneut die Hängepartie und Rechtsunsicherheit für Familienunternehmen. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist bei weitem nicht optimal und bereits eine große Belastung für die betroffenen Unternehmen. Die Landesregierungen müssen einsehen, dass der aktuelle Gesetzesentwurf den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nachkommt und bereits deutliche zusätzliche Belastungen enthält. Die geforderten weiteren Verschärfungen können nicht mehr auf das Urteil vom 17. Dezember 2014 gestützt werden.

Den verfassungswidrigen Zustand nach Fristablauf am 30. Juni 2016 wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht ewig tolerieren, sondern notfalls selbst gesetzgeberisch tätig werden. Möchte man wirklich, dass die Rechtsprechung die Aufgabe der Politik übernimmt, weil Regierung und Bundesrat sich nicht auf den selbst gefundenen Kompromiss einigen können? Damit zeigt unsere Politik Entscheidungslosigkeit, verschwendet unnötig Zeit und Steuergelder und fördert die Politikverdrossenheit in unserem Land.“

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