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UVN zur Erbschaftssteuer: Familienunternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit und keine weiteren Belastungen!

18. Juli 2016

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am heutigen 8. Juli 2016 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Die geforderte Neuregelung der Erbschaftssteuer ist damit vorerst gestoppt. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss. Dazu sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Es ist sehr enttäuschend, dass der Bundesrat den höchst aufwendig verhandelten Kompromiss zur Reform der Erbschaftssteuer nun blockiert. Mit seiner Verweigerungshaltung vergibt er die Chance auf eine zeitnahe Neuregelung und verlängert die Hängepartie zu Lasten der Familienunternehmen. In vier von zehn großen Familienunternehmen in Deutschland steht nach einer aktuellen Studie von BDI und Deutsche Bank in den kommenden zehn Jahren eine Unternehmensübergabe an. Hierfür brauchen Familienunternehmen jetzt dringend Rechtssicherheit.

Die Regierungskoalition in Berlin hat mehrfach intensive Verhandlungen geführt und sich die Erarbeitung des aktuellen Entwurfs nicht leicht gemacht. Dass die Länder nun fordern, die neuen Regeln für Firmenerben sollten in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, verwundert doch sehr. Es wäre katastrophal, wenn die mehrheitliche Weigerung der Länder, der Reform zuzustimmen, darin begründet wäre, das schon jetzt in Aussicht gestellte, deutliche Steuerplus von mindestens 235 Millionen Euro pro Jahr auf Kosten der Familienunternehmen noch weiter zu steigern. Wir müssen zusehen, dass unser bestes Pferd im Stall nicht die Flucht ergreift.

Alle Beteiligten müssen sich bei der anstehenden Anpassung vor allem darüber klar sein, dass der einzige verfassungsrechtlich bedenkliche Punkt des aktuellen Entwurfs, das Heranziehen des Privatvermögens zur Begleichung von Steuern aus dem Betriebsvermögen ist. Der Erbe eines Betriebes führt ohnehin schon privat Erbschaftssteuer ab. Diese Doppelbesteuerung gleicht der Einführung einer Vermögenssteuer durch die Hintertür. Und das allein für Familienunternehmen – wenn, dann besteht hier Handlungsbedarf!“

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