Presse

UVN zum Tariftreue- und Vergabegesetz: Unternehmen und Verwaltung weiter entlasten

1. September 2015

Zu den Änderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes erklärt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Der Verzicht auf einen niedersächsischen Mindestlohn verringert Bürokratie in Niedersachsen und ist im Ergebnis konsequent. Auch ist die Entscheidung zu Leistungen im Ausland juristisch korrekt, da dort das Mindestlohngesetz nicht gilt.

Keinesfalls darf es bei der Überarbeitung zur Verschärfung der sozialen und ökologischen Kriterien kommen. Das überfordert nicht nur Handwerksunternehmen, sondern vor allem die Vergabestellen der Kommunen. Schon jetzt gibt es hier erhebliche Verzögerungen und Unsicherheiten bei öffentlichen Aufträgen, die Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen belasten. Unternehmen und Verwaltung müssen weiter entlastet werden.“

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