Presse

UVN zum Poststreik: Verfassungsrecht kann man nicht per Erlass regeln

26. Juni 2015

Am Freitag (heute) hat Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern einen Erlass übermittelt, der die Paketzustellung an Sonntagen durch freiwillige Helfer der Deutschen Post unterbinden soll. Hierzu äußert sich Dr. Volker Müller, UVN-Hauptgeschäftsführer, wie folgt:

„Kein Ministerium darf das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht per Erlass beschränken. Die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie in Deutschland gebietet, dass sich der Staat aus tariflichen Streitigkeiten und dem Arbeitskampf heraushält. Der Erlass des Sozialministeriums ist ein rechtswidriger Eingriff in den Arbeitskampf.

Zudem teile ich die Rechtsauffassung des Ministeriums nicht. Der Erlass stellt zur Begründung auf den § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz ab. Danach kommt es aber nur darauf an, dass die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann. Von Streik ist nicht die Rede.

Wenn die Handlungen der deutschen Post nicht den geltenden Gesetzen entsprechen, müssen darüber unsere Gerichte entscheiden.“

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