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UVN zum Bundesdatenschutzgesetz: Notwendiges Übel

31. Januar 2017

Im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) am morgigen Mittwoch weisen die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN) darauf hin, dass nur ein einheitliches europäisches Datenschutzgesetz im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland und Niedersachsen sein kann. Dazu erklärt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Vollständig gläserne Unternehmen sind nicht wettbewerbsfähig. Nur wenn es gelingt, das Know-How der hier ansässigen Unternehmen zu schützen, bleiben Sie langfristig am Markt erhalten. Wir sollten Datenschutz daher als Chance für den Standort begreifen. Die Aktivitäten rund um Unternehmen wie Facebook und Co. zeigen, dass Datenschutzregelungen auf lokaler Ebene keinen Einfluss auf viele Herausforderungen haben. Wir leben, arbeiten und denken global. Einheitliche europäische Standards sind deshalb dringend überfällig!

Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2016 in Kraft trat und ab dem 25. Mai 2018 gilt, soll es datenschutzrechtliche „Rückzugsräume“ innerhalb Europas nicht mehr geben. Für die Umsetzung in Deutschland sorgt die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Allerdings gesteht die Datenschutzgrundverordnung dem nationalen Gesetzgeber noch reichlich Regelungsspielraum zu. Damit wir tatsächlich europarechtlich einheitliche Standards erhalten, sollten die Landesdatenschutzgesetze aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit bis zum 25. Mai 2018 vom Gesetzgeber aufgehoben werden.

Für unsere Unternehmen ist jetzt wichtig, dass sie zügig mit der Umsetzung beginnen: Allein um die Compliance-Maßnahmen im Unternehmen auf das neue Recht auszurichten, müssen bereits heute entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Ansonsten drohen Unternehmen 2 Mio. Euro Bußgeld bzw. 4 Prozent des Konzern-/Gruppenumsatzes bei Pflichtverletzung.“

Veranstaltungshinweis:

Um unsere Mitglieder bei der Umstellung und den damit einhergehenden Maßnahmen zu begleiten, veranstalten HannoverIT und die UVN am 16. März 2017 die Informationsveranstaltung „Einheitlicher Datenschutz in Europa – Was ist jetzt zu tun?“. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf unserer Website und unter www.hannoverit.de .

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