Presse

UVN zum Beschluss des neuen Infektionsschutzgesetzes im Bundesrat, 3G am Arbeitsplatz und Home-Office-Pflicht

19. November 2021

3G am Arbeitsplatz kann die Ansteckungsdynamik stoppen, das Gesundheitssystem und uns alle schützen. Jedes Unternehmen hat ein Interesse daran, dass seine Beschäftigten und ihre Familien gesund bleiben und Betriebsabläufe aufrecht erhalten werden können.

3G muss für Unternehmen auch umsetzbar sein und alle Beteiligten sollten Maßnahmen unterstützen, die die Betriebsabläufe so wenig wie möglich beeinträchtigen. Planungen, die kostenlosen Test- und Impfkapazitäten schnell und deutlich zu erweitern, sind dringend notwendig.

Der Arbeitgeber braucht das Auskunftsrecht, mindestens aber das Fragerecht nach 3G gegenüber den Beschäftigten. Die Testungen sollten außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, damit keine Infektionen zum Arbeitsplatz getragen werden, eine schnelle Kontrolle zu Arbeitsbeginn stattfinden und der Arbeitsablauf normal starten kann. Auch sollten neben den bereits vom Arbeitgeber angebotenen Tests auch die kostenlosen öffentlichen #Testangebote vor oder nach der Arbeitszeit genutzt werden.

Dort, wo mobiles Arbeiten möglich ist und der Arbeitsplatz notwendige Hygienemaßnahmen nicht hergibt, ermöglichen Unternehmen ihren Beschäftigten bereits wieder mobiles Arbeiten und Home-Office. Auch ohne gesetzliche Pflicht.

Betroffene Unternehmen brauchen die Verlängerung der Überbrückungshilfe und der besonderen Regelungen des Kurzarbeitergeldes.

Wichtig ist, sich im Sinne des Gemeinwohls impfen zu lassen. Nur so können wir die Pandemie überwinden.

Ein riesiger Dank gilt dem medizinischen Personal, das sich Tag für Tag mit ganzer Kraft für die Gemeinschaft einsetzt – auch und gerade für die Impfunwilligen, die Ursache überlasteter Intensivstationen sind.

< Zurück zur Übersicht