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UVN: Wachstumschancengesetz weit hinter den Erwartungen – Deutschland braucht eine entschlossenere Wachstumsagenda

22. März 2024

Heute hat der Bundesrat das Wachstumschancengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht nach der Vermittlung zwischen Bundestag und Bundesrat mit rund 16 Milliarden Euro für den Zeitraum 2024 bis 2028 nur noch weniger als die Hälfte des ursprünglich geplanten Entlastungsvolumens vor, so das IW Köln.

Dazu sagt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN):

„Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ist mehr als überfällig. Obwohl das Gesetz deutlich unter seinen Möglichkeiten bleibt, bietet es wichtige Anreize für Investitionen, insbesondere durch stärkere steuerliche Förderung von Forschungsausgaben und die Einführung der degressiven Abschreibung. Die vorgesehene Investitionsprämie wurde leider vollständig gestrichen.

Das Wachstumschancengesetz ist aber nur ein kleiner Baustein, damit der Wirtschaftsstandort Deutschland wieder Fahrt aufnimmt und global wettbewerbsfähig bleibt. Die Bundesregierung braucht eine entschlossenere Wachstumsagenda. Im globalen Standortwettbewerb liegt Deutschland nach wie vor auf den hinteren Rängen. Nur mit wettbewerbsfähigen Energiekosten, einem ernsthaften Bürokratieabbau, schnelleren Verwaltungsprozessen und einer grundlegenden Unternehmensteuerreform für eine international wettbewerbsfähige Steuerbelastung von maximal 25 Prozent können wir den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfest aufstellen.“

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