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UVN-Studie: Kostenspirale des EEG wird auch bis 2025 nicht durchbrochen – alternative Finanzierung nötig!

5. Oktober 2016

Anlässlich der jüngsten EEG-Reform und der im Oktober erscheinenden Prognose der Übertragungsnetzbetreiber zur Entwicklung der EEG-Umlage, haben die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) gemeinsam mit der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und den Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) beim IW-Köln eine Studie zur Kostenabschätzung der EEG-Umlage bis zum Jahr 2025 in Auftrag gegeben. Dem Gutachten zufolge wird die EEG-Umlage trotz der jüngsten Reform weiter auf 7,5 bis 9,7 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 und 7,5 bis 10,02 Cent bis 2025 steigen. Hierzu sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Die aktuelle Studie belegt, dass auch das EEG 2017 nicht in der Lage ist, die Kostensteigerungen bei den Erneuerbaren zu stoppen. Allein die Förderkosten für die ab 2017 neu in Betrieb gehenden Anlagen belaufen sich bis zum Jahr 2025 noch einmal auf 3,3 bis 6,9 Milliarden Euro jährlich. Dabei leiden unter den hohen Strompreisen schon heute viele Betriebe, gerade im internationalen Wettbewerb. So zahlt ein nicht entlastetes Unternehmen in Niedersachsen rund dreimal so viel wie die Konkurrenz in den USA mit rund 4Ct/kWh. Die gesamten Förderkosten des EEG steigen in allen drei Szenarien des Gutachtens bis 2025 weiter an. Zwischen 24,8 und 33,9 Milliarden Euro werden dann über das EEG umverteilt.

Es ist mehr als klar, dass das bisherige System, in dem die Kosten für den Ökostromausbau allein von den Stromverbrauchern getragen werden, damit schon heute an seine Grenze stößt. Wir brauchen eine alternative Finanzierung der EEG-Kosten, um die gesellschaftliche Aufgabe Energiewende zu meistern. Die deutsche Energiewende darf nicht dazu führen, dass ganze Branchen in Deutschland nicht mehr mit ihren europäischen Wettbewerbern konkurrieren können!

Oberstes Ziel ist ein marktwirtschaftlicher Energiesektor. Solange dies laut Politik nicht möglich ist, handelt sie verantwortungsvoll, wenn sie die EEG-Entlastung für Betriebe stärker ausweitet, um Arbeitsplätze zu sichern. Das gilt umso mehr, je höher die EEG-Umlage steigt. Nach wie vor werden allerdings gerade kleine Unternehmen und stromintensive Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie Bäckereien, Rechenzentren oder Kühllogistiker mit der vollen EEG-Umlage belastet. Wir brauchen eine einheitliche Entlastung, die alle Wirtschaftsbranchen erfasst. Orientierungsgröße hierzu müssen die objektiven Wettbewerbsnachteile der betroffenen Unternehmen sein.“

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