Presse

UVN: Praxisferne Überregulierung von Werkverträgen und Zeitarbeit

17. November 2015

UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“:

„Der Referentenentwurf schafft überflüssige Regulierungen, mehr Bürokratie und neue Rechtsunsicherheiten. Er enthält neben neuen Regulierungen für Zeitarbeit und Werkverträge äußerst problematische und praxisferne Regelungen zum Arbeitsverhältnis und geht weit über die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen hinaus.

Diese Regelungen sind in Zeiten zunehmender Digitalisierung mit einer modernen, arbeitsteiligen Wirtschaft nicht vereinbar. Sie gefährden die Aufgabenteilung und Spezialisierung der Wirtschaft, insbesondere im Anlagenbau, in der Logistik, bei IT-Dienstleistungen oder durch technische Serviceunternehmen.

Der Entwurf gibt in einer neuen Vorschrift im BGB Kriterien vor, wann ein Arbeitsverhältnis aufgrund der Eingliederung und Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vorliegen soll. Diese Kriterien gehen weit über die bisherige Rechtsprechung hinaus. Mit einem solchen Kriterienkatalog würde eine substantielle Veränderung des Arbeitsvertragsrechts vorgenommen. Das ist im Koalitionsvertrag weder vorgesehen noch beabsichtigt.

Die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung des Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers sind die entscheidenden Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses. Alle darüber hinausgehenden Regelungen aber produzieren eine nicht akzeptable Rechtsunsicherheit.“

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