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UVN: Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dringend nachbessern!

11. März 2015

Auf Grundlage des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) können Verbraucher seit März 2006 bundesweit kostenlos ihre Elektronikaltgeräte zurückgeben. Die Novelle soll die Vorgaben einer EU-Richtlinie umsetzen, wonach die Sammelmenge erhöht werden soll. Dem Entwurf zufolge wird künftig auch der Handel bei der Rücknahme der Altgeräte in die Pflicht genommen. Zudem sollen illegale Sammel- und Wiederverwertungswege eingedämmt werden. Hierzu sagt Dr. Volker Müller, UVN-Hauptgeschäftsführer:

„Die UVN begrüßen den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes grundsätzlich, sehen aber dringenden Nachbesserungsbedarf.

Anstatt die Verantwortung für die Altgeräterücknahme auf Kommunen und Hersteller zu beschränken, belastet der Gesetzesentwurf nun zusätzlich den Handel und schafft weitere Kosten. Die vermeintlich bürgerfreundlichere Rücknahme durch den Handel wird nicht zu einer Steigerung der Sammelmenge, sondern lediglich zu einer weiteren Zersplitterung der Rücknahmewege führen. Die hierbei entstehende, kleinteiligere Transportkette mit geringen Mengen belastet unnötig die Infrastruktur und wirkt sich negativ auf die CO2-Bilanz der Produkte aus.

Das bisherige Modell der Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland ist aus Sicht der UVN ein großer Erfolg. Die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten stellen seit dem 24. März 2006 sicher, dass gefüllte Sammelbehälter bei den Kommunen abgeholt und die Altgeräte einer sachgerechten Verwertung zugeführt werden. Dies, verbunden mit einem Maximum an Wettbewerb sowohl zwischen den verpflichteten Herstellern als auch den beauftragten Entsorgungsunternehmen, hat sich bewährt.

Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register stellt zudem sicher, dass alle beteiligten Hersteller ihre Verpflichtungen erfüllen. Hier erneut einzugreifen führt zu einer Verunsicherung der Verbraucher und leistet keinen nennenswerten Beitrag zur umweltfreundlichen Entsorgung.“
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