UVN: Mögliche CO2-Speicherstätten – Jetzt wird geprüft, was wirklich geht
22. April 2026
Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH hat beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) den ersten Antrag auf Genehmigung zur Untersuchung möglicher CO₂-Speicherstätten in der deutschen Nordsee gestellt. Dieser erste Antrag auf eine Untersuchungsgenehmigung gemäß dem Ende 2025 neugefassten Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) ist ein wichtiger Schritt zu einer Prüfung, ob geeignete geologische Formationen für eine sichere CO₂-Speicherung vorhanden sind. Der Antrag steht im Zusammenhang mit dem EU Net Zero Industry Act (2024), der europäische Öl- und Gasunternehmen verpflichtet, bis 2030 CO₂-Speicherkapazitäten aufzubauen.
Dazu sagt Benedikt Hüppe, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN): „Der heute bekanntgewordene Antrag von ExxonMobil ist ein klares Signal: Die Industrie nimmt ihre Verantwortung für den Klimaschutz ernst und handelt trotz erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Unsicherheit. Jetzt geht es endlich von der Debatte in die Praxis. Der Antrag schafft die Grundlage, um faktenbasiert zu klären, ob und wie CO₂-Speicherung in Deutschland möglich ist. Für Teile der Industrie gibt es unvermeidbare Prozessemissionen wie zum Beispiel in der Zement-, Kalk- oder Chemieproduktion. Wenn wir diese Wertschöpfung und die Arbeitsplätze am Standort halten wollen, brauchen wir realistische Lösungen. Niedersachsen bringt mit seiner industriellen Struktur, seiner Infrastruktur und der Nähe zur Nordsee grundsätzlich gute Voraussetzungen mit. Entscheidend ist, dass wir jetzt strukturiert prüfen, was tatsächlich möglich und sinnvoll ist.“

