UVN: Modernes Arbeitszeitgesetz stärkt Unternehmen und Arbeitnehmer – Weißbuch Wahlarbeitszeitgesetz macht Gegenteil
26. Januar 2017
Am heutigen Donnerstag (26.1.2017) findet in Berlin der Kongress „Arbeiten 4.0 – Wie gestalten wir die Welt von morgen?“ u.a. mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil statt. Vor diesem Hintergrund macht UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller erneut deutlich, dass das Arbeitsrecht dringend in den Bereichen Arbeitszeitgestaltung, technischer Arbeitsschutz, Flexibilität von Arbeitszeit und –ort sowie im Betriebsverfassungsrecht modernisiert werden muss. Er betont dabei insbesondere folgende Punkte:
„Digitalisierung und disruptive Veränderungen von Geschäftsmodellen wirken sich heute schon auf das Arbeitsrecht aus. Deshalb muss es dringend modernisiert werden! Neben seiner Schutzfunktion für Arbeitnehmer müssen Unternehmen die Chance erhalten, die Beschäftigung in Einklang mit Digitalisierung, Globalisierung und Innovation zu bringen. Das von der Bundesregierung im Weißbuch skizierte Wahlarbeitszeitgesetz geht auf Kosten der unternehmerischen Freiheit und muss dringend geändert werden!
Die festgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden entspricht schon lange nicht mehr den Ansprüchen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität und Ausrichtung der Märkte. Deshalb fordern wir die Verkürzung der Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden.
Ähnlich verhält es sich mit der vorgeschriebenen Höchstarbeitszeit, bei der die EU mit guten Beispiel vorangeht. Anstelle der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit brauchen wir endlich die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Damit einher geht unsere Forderung nach einer einfacheren Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit mit kürzeren Vorlaufzeiten.
Nachweispflichten zur Geltendmachung von Überstunden stehen in der betrieblichen Praxis immer häufiger dem Prinzip der Vertrauensarbeitszeit entgegen. Deshalb sollten Nachweispflichten und Vertrauensarbeitszeiten künftig kongruent ausgestaltet werden. Insbesondere die immer stärkere Nachfrage nach Home-Office Arbeitsplätzen profitiert davon.“
Anlage: Flyer UVN Positionen Digitalisierung und Arbeitsrecht