UVN: Mit Korrektur des Arbeitsentwurfs zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist erster Schritt getan – weiter dringender Handlungsbedarf
19. Februar 2016
Zum Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:
„Im Vergleich zum bisherigen Entwurf enthält der vorgelegte Arbeitsentwurf einige wichtige Änderungen. So ist die Regelung zu Werk- und Dienstverträgen Selbstständiger und zur Definition eines Arbeitsverhältnisses im §611a BGB grundlegend verändert worden. Auch sind der Kriterienkatalog und die Beweislastumkehr entfallen. Zu den Themen equal pay und Höchstüberlassungsdauer sind neue Kompromissformulierungen in enger Anlehnung an den Koalitionsvertrag gefunden worden.
Der Entwurf geht an einigen Stellen immer noch über den Koalitionsvertrag hinaus. Weitere Änderungen sind dringend notwendig, damit dieses Gesetz nicht unsere Wertschöpfungsketten entkoppelt und dem Wirtschaftstandort schadet.“