Presse

UVN: Mindestlohn verdrängt Tarifverträge

26. Juni 2018

Anlässlich der heutigen Entscheidung der Mindestlohnkommission erklärt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen: „Der gesetzliche Mindestlohn verdrängt bestehende Tarifverträge und stellt eine staatliche Einflussnahme auf das Lohngefüge in ganz Deutschland dar.

Die Höhe des neu festgesetzten Mindestlohns überrascht uns nicht. Doch trotz der insgesamt guten Arbeitsmarktentwicklung bleibt der Mindestlohn eine Belastung für den deutschen Arbeitsmarkt. Er schafft zudem unnötige Einstellungshindernisse für die Schwächsten am Arbeitsmarkt wie Geringqualifizierte und Berufseinsteiger.

Statt eines staatlich festgesetzten Lohns haben sich Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bewährt. In diesen Verhandlungen können die Unterschiede in Branchen und Regionen angemessen berücksichtigt werden.“

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