UVN: LROP setzt weitere Hürden für Unternehmen
24. Januar 2017
Zum geänderten Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) erklärt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:
„Das Landes-Raumordnungsprogramm setzt weitere Hürden für unsere Unternehmen und schränkt diese an vielen Stellen noch mehr ein. Um nur einige Beispiele zu nennen:
Aus unserer Sicht wurde im Bereich der DK I Deponien die Chance verpasst, ein Ziel für die Raumordnung festzuschreiben. Die Festlegung als Grundsatz führt dazu, dass genau dieser Belang in der Abwägung untergeht. Dabei ist der Mangel an Deponiekapazitäten für die Entsorgung von mäßig belasteten mineralischen Abfällen von landesweiter Bedeutung. Neben unnötiger Erhöhungen von Baukosten für den Staat, Unternehmen und Bürger werden durch das erhöhte Transportaufkommen auch die CO2 Belastungen rapide ansteigen.
Wir haben uns in unserer Stellungnahme zum Landes-Raumordnungsprogramm entschieden dagegen ausgesprochen, die Torfindustrie aus politischen Gründen mit Restriktionen zu belegen. Vor diesem Hintergrund ist es zumindest ein kleiner Erfolg, dass das Konzept der IVG und des NABU Eingang in das neue Landes-Raumordnungsprogramm gefunden und damit eine ganze Branche vor nicht rückgängig zu machenden Eingriffen bewahrt hat.
Bei der Bestimmung von Habitatkorridoren sollen neben den Landschaftsrahmenplänen, dem Landeswaldprogramm, der forstlichen Rahmenplanung, dem Bundesprogramm ‚Wiedervernetzung‘ des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nun nicht mehr der Wildkatzenwegeplan des BUND, sondern laut Änderung ’naturschutzfachliche Konzepte‘ berücksichtigt werden. Allerdings sind auch diese nicht notwendig, da die im Landes-Raumordnungsprogramm vorgesehenen Biotopverbundflächen bereits genügend Flächen und Verbundmöglichkeiten von Biotopen für Wildkatzen vorsehen.“