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UVN: Landesvertrag mit einzelnen muslimischen Vereinen führt in Sackgasse

17. Juni 2016

Menschen, gleich welchen Glaubens, genießen in Deutschland alle Rechte im Rahmen der Religionsfreiheit. Wir möchten dieses Erbe unseres Grundgesetztes dringend gewahrt wissen. Gerade vor diesem Hintergrund sprechen wir uns gegen den geplanten Vertrag der Landesregierung mit einzelnen Verbänden aus, die nur eine kleine Minderheit der Muslime in Niedersachsen vertreten. Die religiöse Aufladung des öffentlichen Raumes durch Sonderverträge führt in die Sackgasse und teilt unsere Gesellschaft anstatt Gemeinsamkeiten zu schaffen.

„Es wirkt befremdlich, dass die muslimischen Vereine Schura und DITIB, die nur 12.900 von 300.000 in Niedersachsen lebende Muslime vertreten, mit dem geplanten Vertrag mit der Landesregierung überwiegend bereits vorhandene Selbstverständlichkeiten benennen und hieraus Sonderrechte ableiten. Die Integration aller Menschen mit Migrationshintergrund und verschiedener Religionszugehörigkeiten ist mit den bestehenden Regelungen möglich und wird durch viele Maßnahmen in der Praxis unterstützt.

Es gibt in Niedersachsen eine wachsende Gruppe von Menschen, die sich für eine Lebensweise unabhängig von Religionszugehörigkeit entscheidet. Auch diesen Menschen wird die Gewährung und Förderung von Partikularinteressen für einzelne Religionsvereine nicht gerecht.

Der Staat muss sich gerade in diesen Zeiten dafür stark machen, dass der säkulare Charakter unserer Gesellschaft, das gesellschaftliche Gleichgewicht und die Werte der Verfassung für alle Bürger gewahrt bleiben. So ist zum Beispiel die geforderte exklusive Freistellung von muslimischen Arbeitnehmern an drei zusätzlichen Feiertagen nicht vermittelbar und beeinträchtigt den Betriebsfrieden. Die bestehende gesetzliche Regelung garantiert auf der Grundlage der christlichen Tradition unseres Landes die freie Religionsausübung. Für weitere Feiertage kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub in Anspruch nehmen. Das ist eine gute Regelung, die einer Einwanderungsgesellschaft gerecht wird.

Die Wahrnehmung von Partikularinteressen der beiden Verbände im Rahmen der Vertretungsrechte in öffentlich-rechtlichen Gremien halten wir ebenfalls nicht für zielführend. Daher lehnen wir den geplanten Vertrag klar ab“, erklärt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller.

Einwanderer sowie ihre Nachkommen sind ein wertvoller Teil unserer Gesellschaft. Die UVN setzen auch ohne einen gesonderten Landesvertrag ein eindeutiges Bekenntnis aller Religionsgemeinschaften und Organisationen in Niedersachsen zu den Werten unserer Verfassung voraus. Wir sind uns bewusst, dass die Arbeitnehmer und Arbeitgeber – gerade aus der muslimischen Tradition – diese Werte hoch schätzen und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dieses Landes aktiv einstehen.

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