UVN-Hauptgeschäftsführer Benedikt Hüppe zum heutigen Beschluss der Mindestlohnkommission
27. Juni 2025
„Die Mindestlohnkommission hat das angekündigte Wahlgeschenk zum Glück nicht verteilt, sondern sozialpartnerschaftlich Verantwortung übernommen. Das Ergebnis der Mindestlohnkommission ist eine klare Herausforderung für Tarifgefüge und Unternehmen. Da die Unternehmen die gestiegenen Kosten weiterreichen müssen, hat dies direkte Folgen für die gesamte Gesellschaft. Außerdem müssen wir sehr genau beobachten, welche Auswirkungen der hohe Mindestlohn auf die Ausbildungsattraktivität hat.
Die Einigung zeigt, dass die Sozialpartnerschaft handlungsfähig ist – und sie ist ein klares Signal gegen die wahltaktische Einmischung der Politik in die Arbeit der Kommission. Der Mindestlohn muss der Tariflohnentwicklung folgen und nicht umgekehrt. Nur so lassen sich faire Wettbewerbsbedingungen sichern und Beschäftigung erhalten.
Wenn Bundesregierungsmitglieder ohne Blick auf die schwache Konjunktur meinen, die Regierung müsse einen Mindestlohn an der Kommission vorbei festlegen, stellen sie ein grundgesetzlich zugesichertes Recht der Sozialpartner in Frage. Wenn die Politik der Meinung ist, es brauche ein bestimmtes Lohnniveau, gibt es sozialpolitische Instrumente zur Aufstockung oder steuerliche Entlastungsmodelle, um das System langfristig zu stabilisieren – nicht zuletzt mit dringend notwendigen Reformen bei den Sozialversicherungsabgaben.“