UVN: Gutachten zur Energieversorgung kann keine Entscheidungsgrundlage sein!
20. April 2016
Gegenüber des Gutachtens „Szenarien zur Energieversorgung in Niedersachsen im Jahr 2050“, veröffentlicht während der heutigen Sitzung des Runden Tisches Energiewende Niedersachsen, zeigt sich UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller sehr kritisch:
„Das Gutachten bestätigt, dass eine hundertprozentige Versorgung mit erneuerbaren Energien unter großen Zugeständnissen der Bevölkerung rein technisch möglich ist – mehr nicht. Welchen Weg wir dafür einschlagen müssen, ist noch völlig offen und spielt keine Rolle im Gutachten. Über die Umsetzung hat sich niemand Gedanken gemacht!
Die Aussage des Gutachters Prof. Faulstich führt in sofern in die Irre. Das Gutachten nutzt einen sogenannten Backcasting-Ansatz, der den aktuellen Status Quo gänzlich außer Acht lässt. Wie wir unser heutiges Energiesystem umstellen müssen, wie schnell wir im Ausbau vorankommen, welche Widerstände es heute schon in der Bevölkerung gibt, welche Ausbaukosten damit verbunden sind und wer diese zu tragen hat – auf diese Fragen gibt das Gutachten keine Antworten.
Viele Unternehmen leiden bereits unter den hohen Strompreisen. Einen weiteren Anstieg der Preise, wie sie das Gutachten aufzeigt, werden diese Unternehmen nicht überleben. Da hilft es auch nicht, wenn möglicherweise ab 2050 die Strompreise wieder auf dem heutigen Niveau liegen. Bis dahin hat die Landesregierung diese Unternehmen schon längst auf dem Gewissen.
Zudem ist das Gutachten an vielen Stellen zu ungenau. Zum Beispiel bleibt die unterschiedliche Energienutzung über den Tag verteilt völlig unberücksichtigt, ist aber insbesondere für die Dimensionierung des Übertragungsnetzes von größter Bedeutung. Auf Grundlage eines solchen Gutachtens jetzt das gesamte Energiesystem des Landes umkrempeln zu wollen, wird der Tragweite einer solchen Entscheidung in keinster Weise gerecht.“