Presse

UVN: Gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ist zwingend notwendig!

5. März 2015

Der Deutsche Bundestag berät heute über das von der Bundesregierung geplante Tarifeinheitsgesetz. Dazu sagt Dr. Volker Müller, UVN-Hauptgeschäftsführer:

„Die Tarifautonomie ist eine wesentliche Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten immer wieder bewährt und in der Vergangenheit und insbesondere in Krisenzeiten ihre Funktionsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Eine tragende Säule der Tarifautonomie ist daher die Tarifeinheit. Eine gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit ist notwendig, um einer weiteren Erosion der Tarifautonomie entgegen zu wirken. Arbeitgeber müssen sich darauf verlassen können, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags, der mit der Mehrheitsgewerkschaft abgeschlossen ist und für alle Arbeitnehmer eines Betriebes gilt, auch das Arbeitsleben befriedet ist. Das Risiko, jederzeit einem Arbeitskampf durch Spartengewerkschaften ausgesetzt zu sein, würde die Tarifautonomie andernfalls langfristig unterhöhlen. Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sind notwendige Voraussetzungen einer funktionierenden Tarifautonomie.

Die Tarifeinheit bietet einen Rahmen, der eine ausgewogene kollektive Gestaltung der Arbeitsbedingungen ermöglicht. Der Grundsatz der Tarifeinheit muss daher zur Sicherung der Tarifautonomie und deren Schutz-, Verteilungs-, Befriedungs- und Ordnungsfunktion gesetzlich verwirklicht werden.

Tarifeinheit bedeutet keinen Eingriff in Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie. Vielmehr gelangt durch das Mehrheitsprinzip der Tarifvertrag zur Anwendung, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft besitzt.“

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