Presse

UVN: Geschlechterquote ist bloße Korrektur der Symptome und ein Eingriff in Rechte der Unternehmen!

5. März 2015

Zum Gesetzentwurf für eine Geschlechterquote sagt Dr. Volker Müller, UVN-Hauptgeschäftsführer:

„Mit der Geschlechterquote findet nur eine bloße Korrektur der Symptome statt, nicht aber eine Beseitigung der Ursachen! Auch ist das Vorgehen ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Anteilseigner und der Unternehmen.

Das allein entscheidende Kriterium für die Bestellung von Mitgliedern für Aufsichtsräte und Vorstände muss die Qualifikation und darf nicht das Geschlecht sein. Denn die Vorgabe von Quoten macht keinen Sinn, wenn zum Beispiel aufgrund des Berufswahlverhaltens von Frauen Bewerberinnen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die Quote greift in die Rechte der Unternehmen ein und beseitigt nicht die strukturellen Defizite bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie den Mangel an bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen staatlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Ganztagsschulen und Pflegeeinrichtungen. Auch wächst noch zu langsam die Anzahl der Frauen in den naturwissenschaftlichen und technischen Berufen.“

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