UVN: Fehler der DSGVO nicht wiederholen
5. Juli 2018
Upload-Filter und Leistungschutzrecht schwächen in der aktuellen Form den Mittelstand und stärken die Macht von Plattformen wie Google und Facebook
Am heutigen Donnerstag hat das Europaparlament der Reform des EU-Urheberrechts vorerst eine Absage erteilt. Die Abgeordneten stimmten in Straßburg dagegen, sodass die Verhandlungen über die aktuelle Gesetzesfassung zunächst nicht in die nächste Runde mit den Mitgliedstaaten im europäischen Rat gehen. Dazu sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:
„Die Entscheidung des Europaparlaments halte ich für richtig. Das Hauptziel der Reform, das Urheberrecht in das 21. Jahrhundert zu führen, ist absolut notwendig. Wir müssen jedoch aufpassen, dass die Reform auch zu den gewünschten Ergebnissen einer fairen Beteiligung der Urheber an der Vermarktung ihrer Werke führt, und nicht am Ende die Vielfalt der Angebote reduziert“, sagte Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN).
Im Hinblick auf die im Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung verweist Herr Dr. Müller darauf, aus den dort gemachten Fehlern zu lernen: „Die Datenschutzgrundverordnung hatte das Ziel, die Datensammelwut insbesondere amerikanischer Digitalkonzerne im Internet zu reduzieren und kleinere Anbieter mit verlässlichen Datenschutzregeln zu stärken. Genau das Gegenteil hat Sie bewirkt.“ Insbesondere der Mittelstand ächze unter den neuen Regelungen und der fehlenden Rechtssicherheit in Bezug auf deren Auslegung. Daher werde schon jetzt über eine Überarbeitung gesprochen.