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UVN: Erhöhung der Wertgrenzen bei öffentlichen Vergabeverfahren zurückfahren! 

1. April 2021

In seiner heute veröffentlichten Pressemitteilung verweist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung auf die weiterhin erhöhten Wertgrenzen bei öffentlichen Aufträgen in Niedersachsen zur Unterstützung der Wirtschaft. Dazu sagt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN):

„Die exorbitante Höhe der Wertsätze führt insbesondere bei KMU-relevanten Aufträge zu einer starken Einschränkung des Bieterkreises. Somit ist weiterhin zu befürchten, dass über die Anhebung der Wertgrenzen das ungeliebte Vergaberecht quasi durch die Hintertür dauerhaft ausgehebelt werden soll.

Die Freiheit der Vergabestellen ist derzeit enorm: Im Bereich der freihändigen Vergabe können Aufträge bis zu einem Wert von 1 Mio. Euro ohne jedes Vergleichsangebot und ohne eine geeignete Kontrollmöglichkeit vergeben werden. Nachverhandlungen sind möglich – die Transparenz bleibt auf der Strecke. Der Wettbewerb ist damit komplett ausgehebelt!

Wir setzen uns dafür ein, die Wertgrenzen wieder auf die in Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und die im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) enthaltenen Wertgrenzen zurückzuführen. Außerdem sollte mit der Novellierung für die Eignungsvoraussetzungen und –nachweise ausschließlich der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre berücksichtigt werden (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A). Die Eigenerklärung darf weiterhin nur als vorläufiger Nachweis dienen. Ohne die formale Eignungsprüfung durch entsprechende Stellen gäbe es keinen unabhängigen Dritten im Prüfungsverfahren und damit kein Korrektiv mehr. Das Problem, dass das billigste und nicht das wirtschaftlichste Angebot den Zugriff erhält, würde sich verschärfen.“

Hintergrund:

Die erste Erhöhung der Wertgrenzen Anfang 2020 wurde als Ausnahmeregelung von der niedersächsischen Wirtschaft unterstützt, um coronabedingte kommunale Vergabeprobleme im Bau- und Ausbaubereich zu vermeiden. Mit der Verlängerung im Juli 2020 wiesen wir zusammen mit den Verbänden der Bauindustrie darauf hin, dass es keinen weiteren Anlass mehr für die Wertgrenzenerhöhung gab. Die ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristeten Werte sind nun erneut bis zum 30. September 2021 verlängert. Ab dem 1. Oktober 2021 schließen sich weiterhin erhöhte Wertgrenzen an.

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