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UVN: Erbschaftsteuer-Reform ist eigennütziger Griff ins Portemonnaie unserer Familienunternehmen

15. Juli 2015

Zum Kabinettsbeschluss zur Erbschaftsteuer und Diskussion im Niedersächsischen Landtag sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war für die Politik die ideale Voraussetzung, um der Wirtschaft unter dem Vorwand des verfassungsrechtlichen Zwangs noch tiefer ins Portemonnaie zu greifen.
Nun werden auch Kleinstunternehmen mit mehr als 4 Mitarbeitern mit zusätzlichen bürokratischen und somit finanziellen Belastungen konfrontiert. Dem einmal formulierten politischen Ziel, den Mittelstand nachhaltig zu stärken und dessen Pluralismus zu unterstützen, entfernt die Politik sich damit immer weiter. Die Vorschläge von Seiten der Regierungsfraktionen zeigen, wie weit die Schere zwischen Politik und Unternehmen mittlerweile auseinander geht.
Obwohl Bundes- und Landesregierung keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft versprochen haben, wird im Gesetzentwurf nach der neuen Regelung nun bundesweit mit einem leistungslosen Steuerplus von 200 Millionen Euro für den Staat gerechnet. Immer wieder wird die Wirtschaft zur Kasse gebeten. In Niedersachsen zuletzt besonders stark durch die Novelle der Allgemeinen Gebührenordnung.
Zu guter Letzt bezieht der neue Gesetzentwurf zusätzlich das Privatvermögen der Erben ein, obwohl das Bundesverfassungsgericht genau diesen Durchgriff als zu weitreichend und nicht notwendig bezeichnet hat. Damit wird umso deutlicher, dass der Kabinettsbeschluss nicht auf dem eigentlichen Ziel einer verfassungsfesten Regelung fußt, sondern eine Vermögenssteuer durch die Hintertür ist!“

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