Presse

UVN: Erbschaftsteuer-Reform braucht weitere Korrekturen!

8. Juli 2015

UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller fordert weitere Veränderungen bei der Erbschaftsteuer:

„Familienunternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft. Deshalb geht es beim Thema Erbschaftsteuer nicht darum einen Kompromiss zu finden, sondern die bestmögliche Lösung.

Die Bundesregierung hat wichtige Forderungen der Wirtschaft wie die Erhöhung der Prüfschwelle, die Festlegung der Bagatellgrenze oder auch die verbesserte Lohnsummenregelung aufgenommen.

Dennoch gibt es weiteren Korrekturbedarf. Dazu gehört die Erweiterung auf fünf qualitative Bewertungskriterien für Familienunternehmen, eine Kürzung der Übertragungsfristen, eine eindeutige Definition von begünstigtem Vermögen sowie eine Anpassung des Kapitalisierungsfaktors.

Auch das Heranziehen des Privatvermögens zur Begleichung von Steuern aus dem Betriebsvermögen ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Der Erbe eines Betriebes führt sowieso schon privat Erbschaftsteuer ab. Diese doppelte Besteuerung gleicht der Einführung einer Vermögenssteuer durch die Hintertür. Und das allein für Familienunternehmen!“

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