Presse

UVN: Erbschaftsteuer braucht politische Einigung ohne weitere Verschärfungen!

21. September 2016

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt am heutigen Mittwoch zum zweiten Mal über die Reform der Erbschaftsteuer. UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller fordert endlich eine zügige Entscheidung für den vorliegenden Entwurf und keine weiteren Verschärfungen:

„Es war bereits unverständlich, dass einige Landesregierungen nach vielen langen Beratungen den höchst aufwendig verhandelten Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Es ist aber noch beunruhigender, dass die eingesetzte Arbeitsgruppe keinen Kompromiss gefunden hat und Politiker beider Seiten von einem „meilenweiten Auseinanderliegen“ zwischen den Positionen sprechen.

Dabei ist gerade die Politik unter höchstem Zeitdruck, wenn sie sich nicht lächerlich machen will. Für den Fall, dass es trotz Fristablauf am 30. Juni 2016 am kommenden Freitag keine Einigung im Bundesrat gibt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits angekündigt, sich nächste Woche erneut mit der Erbschaftsteuer zu befassen. Möchte man wirklich, dass die Rechtsprechung die Aufgabe der Politik übernimmt, weil Regierung und Bundesrat sich nicht auf den selbst gefundenen Kompromiss einigen können? Diese gesetzgeberische Tätigkeit wäre ein einmaliger Vorgang. Damit zeigt unsere Politik Entscheidungslosigkeit, verschwendet unnötig Zeit und Steuergelder und fördert die Politikverdrossenheit in unserem Land.

Die andauernde Rechtsunsicherheit ist eine schwere Belastung für unsere Familienunternehmen. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist bei weitem nicht optimal und bereits eine große Belastung für die betroffenen Unternehmen. Die Landesregierungen müssen einsehen, dass der aktuelle Gesetzesentwurf den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nachkommt und bereits deutliche zusätzliche Belastungen enthält. Die geforderten weiteren Verschärfungen können nicht mehr auf das Urteil vom 17. Dezember 2014 gestützt werden.“

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