Presse

UVN: Entgelttransparenzgesetz wird sein Ziel nicht ansatzweise erreichen!

30. März 2017

Im Zuge der Diskussion zum Entgelttransparenzgesetz sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Das Entgelttransparenzgesetz ist eine weitere Bürokratiebelastung für Unternehmen. Das Schlimme ist, dass es nichts bewirken wird!

Tatsache ist, dass die Gründe für Gehaltsunterschiede von Männern und Frauen im Berufswahlverhalten sowie bei den Erwerbsbiographien liegen. Immer noch nehmen vor allem Frauen Eltern- und Pflegezeiten wahr und arbeiten in Teilzeit. Rechnet man diese Faktoren heraus, ergibt sich ein Gehaltsunterschied von nur 2 Prozent.

Um wirklich etwas zu verändern, brauchen wir endlich eine bessere frühkindliche Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und ein Arbeitszeitgesetz, das Eltern und Pflegenden mehr Flexibilität im Alltag ermöglicht. Außerdem müssen Mädchen weiterhin verstärkt für technische Berufe begeistert werden – erste Erfolge sind bereits zu spüren. Diese Maßnahmen helfen wirklich!

Bundesministerin Manuela Schwesig muss sich endlich eingestehen, dass ihr Gesetzesvorhaben nicht ansatzweise das gewünschte Ziel erreichen wird. Es gibt viele andere, sinnvolle Möglichkeiten für sie, sich ein politisches Denkmal zu setzen.“

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