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UVN: Energieintensive Industrie hat Wettbewerbsnachteil durch EEG-Umlage

25. Juli 2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute das Vorabentscheidungsersuchen zur deutschen EEG-Umlage von vier deutschen Stahlunternehmen für unzulässig erklärt. Dazu sagt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen: „Die EEG-Umlage belastet energieintensive Industrien wie die Stahlproduktion unverhältnismäßig.

Die deutsche Energiewende darf nicht dazu führen, dass ganze Branchen in Deutschland nicht mehr mit ihren Wettbewerbern konkurrieren können!

Das System, in dem die Kosten für den Ökostromausbau allein über Umlagen von den Stromverbrauchern getragen werden, treibt den Strompreis künstlich in die Höhe. Wir brauchen eine alternative Finanzierung der EEG-Kosten, um die gesellschaftliche Aufgabe Energiewende zu meistern.“

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