Presse

UVN: Endlich Kompromiss zu Werkverträgen und Zeitarbeit – Wirtschaft braucht Rechtssicherheit

11. Mai 2016

Den Kabinettsentwurf der Regierungskoalition zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen begrüßt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Auch wenn der Kabinettsentwurf insgesamt Einschränkungen und Verteuerung für die Wirtschaft zur Folge hat, hat der Koalitionsausschuss zum Thema Werkvertrag und zu den tarifvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zeitarbeit endlich Kompromisse gefunden.

Die Entscheidung ist richtig, dass die ursprünglichen Vorschläge zur gesetzlichen Bestimmung von Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise eines Werkvertrags nicht weiter verfolgt werden. Die jetzt vorgesehenen Regelungen zum Werkvertrag entsprechen der Rechtsprechung und damit dem geltenden Recht.

Auch die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zur tarifvertraglichen Gestaltung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal Pay bei der Zeitarbeit sind eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Entwurf. Konsequent ist ebenfalls, dass der Zoll keine neue Zuständigkeit für den Bereich des Arbeitsschutzes erhält. Der Zoll ist dafür nicht kompetent.

Im Zuge der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs bei der Zeitarbeit müssen allerdings noch offene Fragen geklärt werden. Insbesondere bedarf es gesetzlicher Klarstellungen, was vom Equal Pay nach neun Monaten Einsatz als Zeitarbeitnehmer umfasst ist. Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit!“

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