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UVN: Einigung zur Erbschaftssteuer-Reform gleicht indirekter privater Vermögenssteuer für Familienunternehmen!

20. Juni 2016

Zur Einigung zwischen Union und SPD auf einen Kompromiss zur Erbschaftsteuer-Reform sagt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war für die Politik ein willkommener Anlass, um der Wirtschaft unter dem Vorwand des verfassungsrechtlichen Zwangs noch tiefer ins Portemonnaie zu greifen.
Die Bundesregierung hat zwar wichtige Forderungen der Wirtschaft wie die Erhöhung der Prüfschwelle, die Festlegung der Bagatellgrenze oder auch die verbesserte Lohnsummenregelung aufgenommen. Nun werden aber auch Kleinstunternehmen mit mehr als 5 Mitarbeitern mit zusätzlichen bürokratischen und somit auch finanziellen Belastungen konfrontiert. Von dem formulierten politischen Ziel, den Mittelstand nachhaltig stärken und dessen Pluralismus unterstützen zu wollen, entfernt sich die Politik damit immer weiter. Die Diskussion zeigt, wie weit die Schere zwischen Politik und Unternehmen mittlerweile auseinander geht.
Obwohl Bundes- und Landesregierung keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft versprochen haben, wird dem Kompromiss nach nun bundesweit mit einem leistungslosen Steuerplus in Höhe von 235 Millionen Euro pro Jahr für den Staat gerechnet. Wir beobachten, dass sich die Investitionsvoraussetzungen insbesondere für Familienbetriebe zunehmend verschärfen. Vor allem das Heranziehen des Privatvermögens zur Begleichung von Steuern aus dem Betriebsvermögen ist hier nicht zielführend und darüber hinaus verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Der Erbe eines Betriebes führt ohnehin schon privat Erbschaftsteuer ab. Diese Doppelbesteuerung gleicht der Einführung einer Vermögenssteuer durch die Hintertür. Und das allein für Familienunternehmen!“

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