Presse

UVN: Ein Betrieb – ein Tarifvertrag!

25. Januar 2017

Im Zuge der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Tarifeinheit erklärt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Am Grundsatz ‚Ein Betrieb – ein Tarifvertrag!‘ darf sich nichts ändern. Er stärkt die Sozialpartnerschaft, sichert den Betriebsfrieden und gibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern die notwendige Rechtssicherheit!

Mit guten Grund wurde den Spartengewerkschaften Einhalt geboten, die vor der Tarifeinheit dafür sorgten, dass in vielen Betrieben eine Tarifverhandlung die nächste jagte und Konflikte zwischen den Gewerkschaften wuchsen.

So haben Spartengewerkschaften in der Vergangenheit die Streikkultur so stark befeuert, dass im ersten Halbjahr 2015 die Zahl der Streiktage explodierte und auch große Einheitsgewerkschaften unter Druck gerieten. Das Jahr 2015 hat mit 1.120.127 Streiktagen mehr Streiktage als die Jahre 2007 bis 2014 zusammen.* Dabei wurde deutlich, wie sehr ein hohes Streikaufkommen für Instabilität bei Mitarbeitern, Kunden und Unternehmensprozessen sorgt. Hinzu kamen gesamtgesellschaftliche Einschränkungen wie zum Beispiel im Flug-, Bahn- und öffentlichen Nahverkehr. Fest steht, nur die Tarifeinheit sichert den Betriebsfrieden.“

 

*Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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