Presse

UVN: Dringender Korrekturbedarf beim gesetzlichen Mindestlohn!

9. April 2015

Einhundert Tage nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weist UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller auf einen dringenden Korrekturbedarf hin:

„Der gesetzliche Mindestlohn sorgt in der Praxis bei vielen Arbeitgebern für zahlreiche Fragen und Rechtsunsicherheiten. Dies betrifft vor allem den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten sowie die Umsetzung der viel zu bürokratischen Dokumentationspflichten. Deshalb müssen dringend vernünftige, handhabbare Korrekturen vorgenommen werden!

Betriebe, die zum Beispiel viel höhere Löhne als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, müssen vollständig von den bürokratischen Regelungen ausgenommen werden.

Ein solcher Bürokratieabbau darf sich aber keinesfalls auf die Aufzeichnungspflichten beschränken. Vielmehr müssen auch bürokratische Regelungen, wie zum Beispiel beim Einsatz von Praktikanten zur Berufsorientierung zwischen sich ergänzenden Ausbildungsgängen geändert werden.

Darüber hinaus belastet die viel zu weitgehende Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz mittlerweile große Teile der Wirtschaft. Es ist höchst unklar, welcher Arbeitgeber für welchen Lohn haftet. Mindestens muss die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für den Auftraggeber beschränkt werden.

Die Bundesregierung hat dies glücklicherweise erkannt. Nun muss sie zeitnah die großen und völlig überflüssigen bürokratischen Belastungen durch das Mindestlohngesetz zurückführen.“

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