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UVN: Chancen für Flüchtlinge liegen in der beruflichen Ausbildung – Sprach- und Integrationskurse verpflichtend

8. Oktober 2015

Die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN) haben am heutigen Donnerstag im Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtags Stellung bezogen. Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller unterstreicht die wesentlichen Aspekte:

„Eine dauerhafte Einwanderung von bis zu 1 Mio. Flüchtlinge pro Jahr übersteigt die Aufnahmekapazitäten. Kommunen und Gemeinden kommen deutlich an materielle und personelle Grenzen. Derzeit kommen etwa 1.000 Flüchtlinge pro Tag nach Niedersachsen. Angesicht dieser Zahlen ist es enorm, was Ehrenamtliche, Katastrophenschutz und Bundeswehr leisten. Allerdings: Dies kann kein Dauerzustand sein. Die Politik muss einen Weg finden die Flüchtlingszuzüge einzudämmen.

Angesichts der anhaltenden Herausforderungen an die Unterbringung und Erstversorgung spielen Themen wie Integration in Ausbildung und Arbeit zurzeit nur eine nachrangige Rolle. Das ist jedoch fatal für die bereits aufgenommenen Flüchtlinge. Die Politik muss sich um eine grundlegend neue Flüchtlingspolitik kümmern.

Erste Prognosen der Bundesagentur für Arbeit zeigen: 81 Prozent der Flüchtlinge verfügen über keine formale Qualifizierung, 11 Prozent verfügen über eine berufliche Ausbildung und 8 Prozent über ein Hochschulstudium. Insgesamt sind über 50 Prozent der Flüchtlinge im Kinder- oder Jugendalter. Daher sind die Bildungspotentiale hoch. Das müssen wir nutzen. Den Beitrag zur kurzfristigen Fachkräftesicherung durch Asylzuwanderung schätzen wir derzeit gering ein.

Die Herausforderung heißt aktuell: ab der Antragsstellung verpflichtende Integrationsvereinbarungen über Sprach- und Integrationskurse zu schließen sowie Vermittlung in Arbeit. Voraussetzung ist, unser Wertesystem muss nach dem Grundsatz „Fördern & Fordern“ vermittelt werden. Hürden für die Aufnahme von Ausbildung, Qualifizierung und Arbeit müssen abgebaut werden. Hohe Potentiale sehen wir für die Duale Berufsausbildung, wenn es gelingt ein entsprechendes Sprachniveau zu vermitteln und Schulabschlüsse vorliegen oder nachgeholt werden können.

Um der Überforderung Herr zu werden, muss die Bundesregierung die Ursachen angehen und sich darüber klar werden, welche Rolle Deutschland und der EU als außenpolitischer Akteur zukommt.“

Konkrete Maßnahmen zur besseren Integration in Bildung, Arbeit und Qualifizierungsmaßnahmen aus Sicht der UVN sind u.a.:

Verpflichtende Sprach- und Integrationskurse für alle Flüchtlinge, hierzu gehört auch die politische Bildung.
Asylverfahren auf drei Monate und weniger verkürzen.
Aufenthalt für junge Asylsuchende und Geduldete in Ausbildung grundsätzlich sicherstellen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung den Aufenthalt für ein weiteres Jahr zur Arbeitsplatzsuche ermöglichen.
Förderinstrumente der Berufsbildung auch für junge Asylsuchende mit hohen Bleiberechtsperspektiven sowie junge Geduldete öffnen.
Es sollte grundsätzlich ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für Geduldete ohne Arbeitsverbot ab Erteilung der Duldung und für Asylsuchende nach sechs Monaten Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet ohne Vorrangprüfung erlaubt werden.
Das bislang geltende Verbot einer Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer für Drittstaatsangehörige und damit auch für Asylsuchende und Geduldete in § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG sollte entfallen.

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