UVN: BilMoG Anpassung kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein
28. Januar 2016
Die Bundesregierung hat gestern (Mittwoch) eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag beschlossen, mit dem das HGB-Bilanzrecht für Pensionsrückstellungen geändert werden soll. UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller fordert mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie:
„Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung im Handelsbilanzrecht für Pensionsrückstellungen trägt endlich den seit der Finanzkrise auf Talfahrt befindlichen Zinsen Rechnung, geht jedoch nicht weit genug.
Unternehmen sind verpflichtet, Rückstellungen für die Pensionsansprüche Ihrer Mitarbeiter zu bilden. Aufgrund der Niedrigzinsphase drohen ihnen aber hohe Belastungen: Nach Expertenschätzungen würde die nach bisherigem Handelsbilanzrecht erfolgende Senkung des Rechnungszinses die Ergebnisse der Unternehmen in den nächsten Jahren um jeweils 35 bis 45 Milliarden Euro belasten.
Deshalb ist eine Ausweitung des Berechnungszeitraums für den Rechnungszins auf 15 Jahre deutlich sinnvoller.
Außerdem ist eine spürbare steuerliche Entlastung bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen notwendig. Es ist in Zeiten von Milliardenüberschüssen im Bundeshaushalt höchst fraglich, dass im steuerlichen Bereich weiterhin ein jährlicher Zinssatz von sechs Prozent zugrunde gelegt wird, obwohl im Handelsbilanzrecht – auch nach der geplanten Änderung – weiterhin eine deutlich höhere Bewertung der Pensionsverpflichtungen gefordert wird.
Wenn Unternehmen weiter gezwungen werden, den Aufwand für Betriebsrenten zu einem immer höheren Anteil aus versteuertem Einkommen zu finanzieren, wird das ihre Bereitschaft zur betrieblichen Altersvorsorge massiv schwächen.“