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UVN: Betreuungsgeld zu Recht gekippt – Hoffnung auf mehr Frauenerwerbstätigkeit und Chancengleichheit!

21. Juli 2015

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld sagt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN):

„Das Betreuungsgeld hat falsche Anreize in der Arbeitsmarkt,- Bildungs- und Finanzpolitik gesetzt und damit Ziele wie eine erhöhte Frauenerwerbstätigkeit und Chancengleichheit konterkariert.

Das zu 95 Prozent von Frauen bezogene Betreuungsgeld schafft vielfach negative Erwerbsanreize und führt dazu, dass Frauen nach der Geburt länger dem Arbeitsmarkt fernbleiben. Dabei können gerade lange familienbedingte Erwerbsunterbrechungen zu Qualifikationsverlusten und Nachteilen in der Karriere -und Einkommensentwicklung führen. Das Betreuungsgeld hat somit die politische Zielsetzung, mehr Frauen in Erwerbstätigkeit und Führungspositionen zu bringen, konterkariert.

Zudem hat das Betreuungsgeld gezeigt, dass häufig Kinder aus bildungsfernen und einkommensschwachen Familien nicht in frühkindliche Bildungseinrichtungen gegeben werden. Dabei profitieren gerade diese Kinder von einem frühestmöglichen Besuch einer solchen Einrichtung und der damit verbundenen gezielten Förderung im Sinne der Chancengleichheit.

Das Betreuungsgeld von jährlich rund 1,2 Milliarden Euro muss nun in den quantitativen und qualitativen Ausbau von Kitas, Kindergärten und Ganztagsschulen fließen.“

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