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UVN: Antrag auf steuerliche Forschungsförderung ist Meilenstein für deutsche Innovationskraft

13. Mai 2016

Der Bundesrat berät heute über einen Antrag der Länder Bayern und Niedersachsen, mit dem sie sich für die Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung für den Mittelstand in Deutschland einsetzen. Ziel der Initiative ist, die Attraktivität des Standorts Deutschland zu steigern.

„Mit Blick auf den internationalen Standortwettbewerb ist eine innovationsfreundliche Steuergesetzgebung dringend notwendig“, so UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller. „Insbesondere die schnell voranschreitende Digitalisierung erhöht den Druck auf kleine und mittlere Unternehmen, ihre Innovationsausgaben zu erhöhen. Hier mussten wir in den zurückliegenden Jahre eine Abwärtsspirale beobachten, die dringend gestoppt werden muss“, so Dr. Müller weiter.

Bislang fehlt es am deutschen Standort nicht nur an struktureller Förderung. Die Unternehmen werden aktuell von eine Reihe innovationsfeindlicher Regelungen, wie beispielsweise der Besteuerung von Funktionsverlagerungen, in ihren Aktivitäten für Forschung, Entwicklung und Innovation eingeschränkt. Daher ist der Antrag für die sogenannte „Forschungsprämie“ aus Sicht der UVN ein wichtiger Meilenstein zur Steigerung der Investitions- und Innovationskraft des deutschen Industriestandortes. „Die größten Effekte hat eine steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation jedoch erst dann, wenn sie allen Unternehmen gleichermaßen – kleinen, mittleren und großen – so unbürokratisch wie nur irgend möglich zugänglich ist“, betont Dr. Müller.

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